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Beitragsbemessungsgrenze 2025

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Berechne, wie viel Sozialabgaben du auf dein Gehalt zahlst – inkl. BBG für KV, RV und AV.

Beitragsbemessungsgrenze & Sozialabgaben 2025

Berechne deine Sozialversicherungsbeiträge und sieh, ab wann die BBG greift.

1,7 %

Kranken- & Pflegeversicherung

BBG: 5.513 €/Mo.

477

05.513 € BBG

Renten- & Arbeitslosenversicherung

BBG: 8.050 €/Mo.

530

08.050 € BBG

Dein Sozialversicherungsanteil

1.008 €/Mo.

12.090 €/Jahr

KV BBG 2025: 5.513 €/Mo. (66.150 €/J.)

RV/AV BBG 2025: 8.050 €/Mo. (96.600 €/J.)

KV-Beitrag (allg.): 14.6 % + Zusatz

RV: 18.6 % | AV: 2.6 %

Die BBG: Warum sie wichtig ist

Die Beitragsbemessungsgrenze ist einer der wichtigsten Parameter bei Gehaltsverhandlungen und Steuerplanung. Wer über der BBG verdient, hat eine deutlich niedrigere Grenzbelastung – jeder zusätzliche Euro wird mit weniger Abgaben belastet.

Für Gutverdienende ist die BBG auch relevant beim Thema PKV-Wechsel, da die KV-Beiträge dort deckeln, während die PKV-Prämie einkommensunabhängig ist.

Häufige Fragen

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze (BBG)?

Die BBG ist die Einkommensgrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Einkommen über der BBG ist beitragsfrei. Es gibt unterschiedliche BBGs: für KV/PV (5.512,50 €/Mo. 2025) und für RV/AV (8.050 €/Mo. 2025).

Was passiert, wenn ich über der BBG verdiene?

Du zahlst keine zusätzlichen GKV-Beiträge auf das Einkommen über der KV-BBG. Bei RV/AV zahlst du auf Einkommen über der RV-BBG ebenfalls keine weiteren Beiträge. Das bedeutet: Ab einem bestimmten Einkommen steigt die Nettoquote deutlich an.

Wann lohnt sich der Wechsel in die PKV?

Ab der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 73.800 € brutto (2025) können Arbeitnehmer in die PKV wechseln. Ob es sich lohnt, hängt von Alter, Gesundheitszustand, Familienstand und gewünschtem Leistungsniveau ab.

Wie entwickeln sich die BBGs jedes Jahr?

Die BBGs werden jährlich an die Lohnentwicklung angepasst. 2025 wurde die BBG in der KV von 5.175 € auf 5.512,50 €/Mo. angehoben (+6,6 %). Die RV-BBG West stieg auf 8.050 €/Mo. Diese Erhöhungen erhöhen de facto die maximale Beitragsbelastung.

Zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleich viel?

Beim allgemeinen KV-Beitragssatz (14,6 %) und dem PV-Grundbeitrag ja – je 50 %. Den kassenindividuellen Zusatzbeitrag tragen seit 2019 beide je zur Hälfte. Den PV-Kinderlosenzuschlag (0,6 %) zahlt der Arbeitnehmer alleine.