Beitragsbemessungsgrenze 2025
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Berechne, wie viel Sozialabgaben du auf dein Gehalt zahlst – inkl. BBG für KV, RV und AV.
Beitragsbemessungsgrenze & Sozialabgaben 2025
Berechne deine Sozialversicherungsbeiträge und sieh, ab wann die BBG greift.
Kranken- & Pflegeversicherung
BBG: 5.513 €/Mo.
−477 €
Renten- & Arbeitslosenversicherung
BBG: 8.050 €/Mo.
−530 €
Dein Sozialversicherungsanteil
1.008 €/Mo.
12.090 €/Jahr
KV BBG 2025: 5.513 €/Mo. (66.150 €/J.)
RV/AV BBG 2025: 8.050 €/Mo. (96.600 €/J.)
KV-Beitrag (allg.): 14.6 % + Zusatz
RV: 18.6 % | AV: 2.6 %
Die BBG: Warum sie wichtig ist
Die Beitragsbemessungsgrenze ist einer der wichtigsten Parameter bei Gehaltsverhandlungen und Steuerplanung. Wer über der BBG verdient, hat eine deutlich niedrigere Grenzbelastung – jeder zusätzliche Euro wird mit weniger Abgaben belastet.
Für Gutverdienende ist die BBG auch relevant beim Thema PKV-Wechsel, da die KV-Beiträge dort deckeln, während die PKV-Prämie einkommensunabhängig ist.
Häufige Fragen
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze (BBG)? ▾
Die BBG ist die Einkommensgrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Einkommen über der BBG ist beitragsfrei. Es gibt unterschiedliche BBGs: für KV/PV (5.512,50 €/Mo. 2025) und für RV/AV (8.050 €/Mo. 2025).
Was passiert, wenn ich über der BBG verdiene? ▾
Du zahlst keine zusätzlichen GKV-Beiträge auf das Einkommen über der KV-BBG. Bei RV/AV zahlst du auf Einkommen über der RV-BBG ebenfalls keine weiteren Beiträge. Das bedeutet: Ab einem bestimmten Einkommen steigt die Nettoquote deutlich an.
Wann lohnt sich der Wechsel in die PKV? ▾
Ab der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 73.800 € brutto (2025) können Arbeitnehmer in die PKV wechseln. Ob es sich lohnt, hängt von Alter, Gesundheitszustand, Familienstand und gewünschtem Leistungsniveau ab.
Wie entwickeln sich die BBGs jedes Jahr? ▾
Die BBGs werden jährlich an die Lohnentwicklung angepasst. 2025 wurde die BBG in der KV von 5.175 € auf 5.512,50 €/Mo. angehoben (+6,6 %). Die RV-BBG West stieg auf 8.050 €/Mo. Diese Erhöhungen erhöhen de facto die maximale Beitragsbelastung.
Zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleich viel? ▾
Beim allgemeinen KV-Beitragssatz (14,6 %) und dem PV-Grundbeitrag ja – je 50 %. Den kassenindividuellen Zusatzbeitrag tragen seit 2019 beide je zur Hälfte. Den PV-Kinderlosenzuschlag (0,6 %) zahlt der Arbeitnehmer alleine.