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GesundFuchs

Selbstbehalt Rechner 2025

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Berechne deine jährliche Belastung durch Selbstbehalt (PKV) oder Zuzahlungen (GKV) und die Belastungsgrenze.

Selbstbehalt & Zuzahlungen berechnen

PKV-Selbstbehalt bewerten oder GKV-Belastungsgrenze prüfen.

Monatliche Ersparnis beim Tarif mit Selbstbehalt ggü. ohne

Dein Eigenanteil

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✅ Selbstbehalt lohnt sich – du sparst 0 € netto

Beitragsersparnis: 600 € − Eigenanteil: 600

Selbstbehalt clever einsetzen

Ein PKV-Selbstbehalt von 1.000 € ist für junge, gesunde Versicherte oft eine sinnvolle Kostenbremse. Mit 40+ Jahren steigen die Gesundheitskosten jedoch an – dann sollte man den Selbstbehalt regelmäßig neu bewerten.

GKV-Tipp: Führe ein kleines Zuzahlungstagebuch. Viele vergessen, die Belastungsgrenze zu beantragen, und zahlen unnötig zu viel. Ein Jahr auf Bewilligungsschein kann mehrere Hundert Euro sparen.

Häufige Fragen

Lohnt sich ein hoher Selbstbehalt in der PKV?

Das hängt von deinem Gesundheitszustand und der Beitragsersparnis ab. Ein Selbstbehalt von 1.000 € kann den Monatsbeitrag um 50–100 € senken. Wenn du gesund bist und selten Arztbesuche hast, sparst du netto. Chronisch Kranke fahren mit niedrigem Selbstbehalt besser.

Was ist die GKV-Belastungsgrenze?

In der GKV müssen Versicherte Zuzahlungen leisten (Rezepte, Krankenhaus, Heilmittel). Die Belastungsgrenze beträgt 2 % des Bruttoeinkommens pro Jahr (1 % für chronisch Kranke). Überschreitest du diese Grenze, stellst du einen Befreiungsantrag bei der Kasse.

Wie beantrage ich Zuzahlungsbefreiung in der GKV?

Sammle alle Zuzahlungsbelege des Jahres. Wenn du die Belastungsgrenze (2 % Brutto) erreichst, stellst du einen Antrag bei deiner Krankenkasse mit den Belegen. Die Kasse stellt dann eine Befreiungsbescheinigung für den Rest des Jahres aus.

Welche Zuzahlungen gibt es in der GKV?

In der GKV gibt es Zuzahlungen bei: Medikamenten (5–10 €/Packung), Krankenhaus (10 €/Tag, max. 28 Tage), Heilmitteln (10 % + 10 €/Verordnung), Hilfsmitteln (10 %, 5–10 €) und Krankenfahrten (10 €/Fahrt).

Was gilt für Kinder bei GKV-Zuzahlungen?

Kinder unter 18 Jahren sind grundsätzlich von Zuzahlungen befreit. Sie zahlen keine Rezeptgebühren, keine Krankenhauszuzahlungen etc. Beim Selbstbehalt in der PKV können Kinder durch eigene Kinderverträge abgesichert werden.