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GesundFuchs

Kurzarbeitergeld Rechner 2025

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Berechne dein Kurzarbeitergeld (60 % bzw. 67 % mit Kind) auf Basis deines Nettolohns und der Ausfallstunden.

Kurzarbeitergeld berechnen

Gib deinen Arbeitsausfall ein und sieh, wie viel KUG du erhältst.

Anteil der ausgefallenen Arbeitsstunden

Netto bisher (100%)

2.010 €

Netto bei Ausfall

1.005 €

KUG (netto)

603 €

Netto gesamt

1.608 €

Einkommensverlust trotz KUG

402 €/Mo.

Ersatzquote

80,0 %

60 % des Netto-Ausfalls werden durch KUG ersetzt

KUG basiert auf pauschaliertem Nettoentgelt (SGB III Anlage). Vereinfachte Schätzung ohne individuelle Sozialversicherungsberechnung. Tatsächliche Werte über Agentur für Arbeit erfragen.

Kurzarbeit: Lücken kennen und schließen

Kurzarbeitergeld schützt vor Entlassung, aber der Einkommensverlust ist real. Bei 50 % Kurzarbeit und Steuerklasse I verliert man oft 15–20 % des Nettolohns. Nutze Urlaubsansprüche strategisch und prüfe, ob du Überstunden abbauen kannst, bevor Kurzarbeit angeordnet wird.

Tipp: Kurzarbeit als Weiterbildungszeit nutzen. Qualifizierungsmaßnahmen während Kurzarbeit werden teils von der Agentur für Arbeit gefördert – frag deinen Betriebsrat oder HR.

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Kurzarbeitergeld?

Arbeitnehmer in Betrieben mit mindestens einem Arbeitnehmer, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und für die Kurzarbeit beim Arbeitsamt angemeldet wurde. Minijobber und Selbstständige haben keinen Anspruch.

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld 2025?

60 % des ausgefallenen pauschalierten Nettoentgelts für Arbeitnehmer ohne Kinder, 67 % für Arbeitnehmer mit Kindern. Bei langer Kurzarbeit (ab dem 4. Monat 70/77 %, ab dem 7. Monat 80/87 %) – allerdings nur wenn Kurzarbeitsquote ≥50 %.

Wie lange kann Kurzarbeit dauern?

Die maximale Bezugsdauer beträgt in der Regel 12 Monate. In Krisenzeiten (z. B. Corona) wurde sie auf bis zu 24 Monate verlängert. Ohne Sonderregelung gilt wieder die 12-Monats-Grenze.

Was zahlt der Arbeitgeber bei Kurzarbeit?

Der Arbeitgeber zahlt das anteilige Gehalt für die geleisteten Stunden. Das Kurzarbeitergeld zahlt die Agentur für Arbeit. Den Sozialversicherungsbeitrag auf das KUG erstattet die Agentur dem Arbeitgeber zu 50–100 % (je nach Regelung).

Kann ich während Kurzarbeit Nebenjobs annehmen?

Ja, mit Einschränkungen. Nebeneinkommen wird auf das KUG angerechnet, soweit es zusammen mit dem Kurzarbeitslohn das frühere Nettogehalt übersteigt. Gemeinnützige Tätigkeiten und Arbeit in systemrelevanten Bereichen können ausgenommen sein.