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Krankenkassenbeitrag 2025

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Berechne deinen monatlichen GKV-Beitrag inkl. Zusatzbeitrag – für Angestellte, Selbstständige und Rentner.

Krankenkassenbeitrag berechnen

Berechne deinen monatlichen GKV-Beitrag 2025 – inkl. Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung.

KV-Beitrag (gesamt)

558,25 €

PV-Beitrag (gesamt)

98,00 €

Dein Anteil / Monat

328,13 €

AG-Anteil / Monat

328,13 €

Dein Monatsbeitrag (netto)

328,13

Jährlich

3.938

KV allgemeiner Beitragssatz 2025: 14.6 % + Zusatzbeitrag 1.35 %

PV-Beitragssatz 2025: 2.8 % · Beitragsbemessungsgrenze: 5.513 €/Mo.

GKV-Beitrag optimieren

Der Zusatzbeitrag macht den Unterschied: Zwischen der günstigsten (ca. 0,9 %) und teuersten Kasse (über 2 %) liegt bei einem Gehalt von 4.000 € eine monatliche Differenz von ca. 45 €, also 540 € im Jahr.

Wechseln ist einfach: Kündigungsfrist 2 Monate zum Monatsende nach mindestens 12 Monaten Mitgliedschaft – oder sofort bei Beitragserhöhung. Der neue Kassenbeitritt muss nachgewiesen werden.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Krankenkassenbeitrag 2025?

Der allgemeine Beitragssatz beträgt 2025 einheitlich 14,6 % (je 7,3 % AN + AG). Hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag, der 2025 im Schnitt bei ca. 1,7 % liegt. Die günstigsten Kassen liegen bei ~0,9 %, die teuersten bei über 2 %.

Was ist die Beitragsbemessungsgrenze KV 2025?

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der GKV liegt 2025 bei 5.512,50 €/Monat (66.150 €/Jahr). Auf Einkommen über diesem Betrag werden keine GKV-Beiträge mehr erhoben. Wer mehr verdient, zahlt also nicht mehr als jemand mit genau dieser Grenze.

Lohnt sich ein Kassenwechsel?

Ja, bei gleichen Leistungen kann der Wechsel zur günstigsten Kasse bis zu 600–1.200 € pro Jahr sparen. Die gesetzlichen Grundleistungen sind für alle Kassen gleich. Unterschiede gibt es bei Zusatzleistungen (Homöopathie, Auslands-KV, Zahnzusatz etc.).

Wie hoch ist der Pflegebeitrag 2025?

Der Pflegeversicherungsbeitrag beträgt 2025 3,4 % für Eltern und 4,0 % für Kinderlose (0,6 % Zuschlag ab 23 Jahren). Er wird je zur Hälfte von AN und AG getragen, allerdings zahlen Kinderlose den 0,6 %-Zuschlag alleine.

Was zahlen Selbstständige?

Freiwillig GKV-versicherte Selbstständige zahlen den vollen Beitrag selbst (AN + AG-Anteil): also 14,6 % + Zusatzbeitrag + Pflegebeitrag. Mit Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von 1.248,33 €/Mo. ergibt sich ein Mindestbeitrag von ca. 230 €/Mo.