Zum Hauptinhalt
GesundFuchs

Pflegegeld Rechner 2025

Kostenlos · Sofort · Kein Download nötig

Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Kombinationsleistungen für alle Pflegegrade 1–5 berechnen.

Pflegegeld 2025 berechnen

Alle Leistungen nach Pflegegrad – Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastungsbetrag und mehr.

Pflegegrad wählen

💚 Pflegegeld (häuslich)

347 €

monatlich

👨‍⚕️ Ambulante Sachleistung

761 €

monatlich

🌿 Entlastungsbetrag

125 €

monatlich

🔄 Verhinderungspflege

1.685 €

jährlich

🏥 Kurzzeitpflege

1.774 €

jährlich

☀️ Tages-/Nachtpflege

761 €

monatlich

Werte 2025 nach PUEG. Pflegegeld ist steuerfrei (§ 3 Nr. 36 EStG). Pflegesachleistungen werden direkt mit zugelassenen Pflegediensten abgerechnet.

Pflegeleistungen optimal nutzen

Viele Pflegebedürftige und Angehörige schöpfen ihre Ansprüche nicht vollständig aus. Besonders der Entlastungsbetrag (125 €/Mo.) wird häufig nicht genutzt, obwohl er sich sogar ansparen lässt.

Tipp: Kombinationsleistung nutzen! Wenn du nicht die vollen Sachleistungen brauchst, wird der Rest anteilig als Pflegegeld ausgezahlt. So kannst du einen Pflegedienst für die schwierigen Aufgaben beauftragen und trotzdem Geld für pflegende Angehörige erhalten.

Häufige Fragen

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Antrag beim Pflegekassenbereich deiner Krankenkasse stellen. Der MDK (Medizinischer Dienst) oder Medicproof (PKV) kommt dann zur Begutachtung. Bereite dich gut vor: Pflegetagebuch führen, Arztberichte sammeln, Hilfebedarf schriftlich festhalten.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Sachleistung?

Pflegegeld erhältst du als Geldbetrag, den du frei einsetzen kannst (z. B. für pflegende Angehörige). Pflegesachleistungen werden direkt mit einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst abgerechnet. Du kannst beides kombinieren (Kombinationsleistung).

Was kostet ein Pflegeheim?

Vollstationäre Pflege kostet 2024 im Durchschnitt ca. 2.500–4.500 €/Monat (Eigenanteil nach Pflegeleistungen). Die Pflegekasse zahlt bei PG 2: 770 €, PG 3: 1.262 €, PG 4: 1.775 €, PG 5: 2.005 €. Die Lücke ist erheblich.

Wie wird der Pflegegrad festgestellt?

Das neue Begutachtungsassessment (NBA) bewertet 6 Lebensbereiche mit insgesamt 64 Kriterien: kognitive Fähigkeiten, Verhalten/Psyche, Selbstversorgung, Krankheitsbewältigung, Alltagsgestaltung und soziale Kontakte. Je nach Punktzahl folgt PG 1–5.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag von 125 €/Monat gilt ab PG 1 und kann für Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe, Tagesbetreuung oder andere entlastende Maßnahmen genutzt werden. Er kann angespart und über Jahresgrenzen hinweg übertragen werden.